Projektorganisation und -koordination

Aufbau- und Ablauforganisation:

Konzipieren der Aufbauorganisation durch Feststellung der Projektbeteiligten und Zuordnung der Aufgaben und Kompetenzen.
Konzipierung der Ablauforganisation durch Festlegen des Zusammenwirkens der Projektbeteiligten, der Verfahrensabläufe und des Informationsflusses.

Leistungsbilder der Planer und Sonderfachleute:

Ausarbeitung der Leistungsbilder für die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der Schnittstellen zwischen den einzelnen Leistungsbildern. Einholung von Angeboten, Mitwirkung bei den Honorarverhandlungen und Erstellung von Vergabevorschlägen für diese Leistungen.

Planung koordinieren und überwachen:

Organisation der Besprechungen mit den Gremien des Auftraggebers:
Aufbereitung der Tagesordnung mit allen Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind. Teilnahme an allen für den Projektfortschritt erforderlichen Beratungen beim Auftraggeber.
Koordination der einzelnen Planer und Sonderfachleute zum Ziele einer Planung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.
Koordinierung und Einbringung der vom Auftraggeber erhobenen Nutzerforderungen.

Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchführen:

Mitwirkung bei der Ausarbeitung von allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Projektes.
Abstimmung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen mit den Planern und Sonderfachleuten.
Durchführung des Ausschreibungsverfahrens unter Einhaltung der Vergabegesetze: Beratung des Auftraggebers bei der Wahl der Vergabeart (z.B. EU-weites Verfahren, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren). Veröffentlichung der Ausschreibungen, Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen, Entgegennahme der einlangenden Angebote, Durchführung und Protokollierung der Angebotsöffnungen.
Veranlassung der rechnerischen und fachtechnischen Überprüfung der eingegangenen Angebote, der Analyse der Angebote und der Erstellung der erforderlichen Preisspiegel.
Leitung und Protokollierung der erforderlichen Aufklärungsgespräche.
Erstellung von schriftlichen Vergabevorschlägen an den Auftraggeber.
Ausarbeitung der Werkverträge der ausführenden Firmen und Organisation der Vergaben.


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