Begleitende Baukontrolle

Bei bereits vorhandenem externen Projektmanagement, Generalplaner, Generalunternehmer soll die Abwicklung begleitend überwacht werden.
Die begleitende Kontrolle nimmt als unabhängiger Treuhänder die Interessen des Bauherren, Investors und Betreibers wahr.

Kontrolle der Planung:

Kontrolle der Planungsvorgaben auf Plausibilität; Umsetzung des Raum- und Funktionsprogrammes in der Phase der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung (Wirtschaftlichkeit; technische Umsetzbarkeit, Gestaltung), der Einreichplanung auf Einhaltung der baurechtlichen Vorschreibungen und Übereinstimmung mit der vom Bauherrn freigegebenen Entwurfsplanung; des Planungsterminplanes auf Plausibilität, der Grobkostenermittlung auf Plausibilität und Kontrolle ob alle erforderlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Kontrolle der Ausschreibung:

Kontrolle der Ausschreibung und deren Ergebnisse; der formalen Abwicklungsvorgänge auf Korrektheit und Vollständigkeit, der Vergabevorschläge, wenn sich durch Massenveränderungen oder Alternativangebote die ursprüngliche Reihung der Bieter verändert.

Kontrolle der Ausführung:

Kontrolle der Ausführungs- und Detailplanung auf Übereinstimmung mit der Einreichplanung; der Werkverträge mit ausführenden Firmen; des Baufortschrittes bezüglich Rahmenterminen; der Kostenermittlung bezüglich Gesamtinvestitionskosten und der Leistungen der örtlichen Bauaufsicht.

Kontrolle der Bauabrechnung:

Im Rahmen einer gesonderten Beauftragung kann auch die Bauabrechnung überprüft werden.

Kontrolle der Projektänderungen:

Kontrolle von Projektänderungen in allen Projektphasen, Überprüfung auf Notwendigkeit und Übereinstimmung mit der ursprünglichen Zielsetzung der Planung; der Übergabe; der Abnahmen und Übergabe der Gewerke auf vertragsgemäße Erfüllung.

Schlussbericht:

Erstellung eines Schlußberichtes.

Kontrollen innerhalb der Gewährleistungsfrist:

Im Rahmen einer gesonderten Beauftragung kann auch die begleitende Kontrolle innerhalb der Gewährleistungsfrist wahrgenommen werden.


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